Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 23523
Firma: Casino Catering Kielholz GmbH
Sitz: Wuppertal
Löschungen
HRB 23523: Casino Catering Kielholz GmbH, Wuppertal, Giebel 30, 42327 Wuppertal....
Veränderungen
HRB 23523: Casino Catering Kielholz GmbH, Wuppertal, Giebel 30, 42327 Wuppertal....
Veränderungen
Kielholz Catering GmbH, Wuppertal, Giebel 30, 42327 Wuppertal. Die Gesellschafte...
Veränderungen
Kielholz Catering GmbH, Wuppertal, Giebel 30, 42327 Wuppertal. Einzelprokura: Ki...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.05.2011 12:00:00
Kielholz Catering GmbH, Wuppertal, Giebel 30, 42327 Wuppertal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2011. Geschäftsanschrift: Giebel 30, 42327 Wuppertal. Gegenstand: Die Ausführung von Cateringgeschäften sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kielholz, Burkhard, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Burkhard Kielholz, Sprockhövel, geb. am 15.12. 1957, als Inhaber des unter der Firma Kielholz Catering e.K. mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 23227 ) betriebenen Unternehmens. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kielholz, Burkhard aus Sprockhövel