Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 234
Firma: Industrieholding und Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Aachen
Veränderungen
HRB 234: Industrieholding und Handelsgesellschaft mbH, Aachen, Reichsweg 19-23, ...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 29.07.2021 20:02:00
HRB 234: Industrieholding und Handelsgesellschaft mbH, Aachen, Reichsweg 19-23, 52068 Aachen. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Société Anonyme (SA) des luxemburgischen Rechts unter Firma Industrial Partnership S.A. mit Sitz in Luxembourg-Stadt, Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg (lux. Handelsregister) Nummer B 73500) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Industrieholding und Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 234) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Industrieholding und Handelsgesellschaft mbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Industrieholding und Handelsgesellschaft mbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Industrieholding und Handelsgesellschaft mbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Industrieholding und Handelsgesellschaft mbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Industrieholding und Handelsgesellschaft mbH unter deren Geschäftsanschrift Reichsweg 19-23, 52068 Aachen, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Industrieholding und Handelsgesellschaft mbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Die Gläubiger der übertragenden luxemburgischen Gesellschaft Industrial Partnership S.A., deren Forderungen vor dem Datum der Veröffentlichung der Urkunden liegen, welche den grenzüberschreitenden Verschmelzungsvorgang gem. Art. 1021-14. LSC abschließen, können unabhängig anders lautender Vereinbarungen, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung einen Eilantrag auf die Stellung von Sicherheiten für fällige und noch nicht fällige Forderungen an den Richter stellen, der den Vorsitz in der Kammer des Amtsgerichts für Handelssachen führt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schuldnergesellschaft ihren Sitz hat. Unter der Anschrift Reichsweg 19-23, 52068 Aachen, Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten zur Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Minderheitsrechte sind vorliegend nicht einschlägig. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Industrieholding und Handelsgesellschaft mbH, Reichsweg 19-23, 52068 Aachen.Veränderungen
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