Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 23286
Firma: Middle Earth Bolger Verwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Sitz: Aachen
Adresse: Horbacher Straße 361 a, 52072 Aachen
Veränderungen
HRB 23286: Middle Earth Bolger Verwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbesch...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 27.04.2021 20:01:00
HRB 23286: Middle Earth Bolger Verwaltung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Aachen, Horbacher Straße 361 a, 52072 Aachen. Der eingetragene Geschäftsführer Roland Betz ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 abberufen worden.Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist hier der Fall. Der Geschäftsführer Roland Betz wurde wirksam abberufen. Es ist daher beabsichtigt, nach Ablauf einer Frist von einem Monat dessen Eintragung im Handelsregister von Amts wegen zu löschen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie innerhalb der vorgenannten Frist Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Neueintragungen
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