Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 2328
Firma: Märkische Asphalt Klasberg & Franzen GmbH
Sitz: Dortmund
Adresse: Franziusstr. 97, 44147 Dortmund
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HRB 2328: Märkische Asphalt Klasberg & Franzen GmbH, Dortmund, Franziusstr. 97, ...
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Märkische Asphalt Klasberg & Franzen GmbH, Dortmund, Franziusstr. 97, 44147 Dort...
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Märkische Asphalt Klasberg & Franzen GmbH, Dortmund, (Franziusstr. 97, 44147 Dor...
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Veröffentlichung vom 11.04.2006 12:31:00
Märkische Asphaltgesellschaft mit beschränkter Haftung, Dortmund, (Franziusstr. 97, 44147 Dortmund). Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 a und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Stammkapital) beschlossen. Neue Firma: Märkische Asphalt Klasberg & Franzen GmbH. Geschäftsführer: Funck, Michael, Wetter, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Steinert, Claus Dieter Franz, Schwerte. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kellermann, Ralf, Castrop-Rauxel, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.03.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.03.2006 mit der Dortmunder Asphalt- und Betonunternehmen Klasberg & Franzen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 2123) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Funck, Michael aus Wetter,
Kellermann, Ralf aus Castrop-Rauxel