Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 23279
Firma: GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH
Sitz: Dortmund
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HRB 23279: GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Dortmund, Flamingoweg 1...
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GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Dortmund, Flamingoweg 1, 44139 Dor...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.09.2010 12:00:00
GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Dortmund, Flamingoweg 1, 44139 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.09.2010. Geschäftsanschrift: Flamingoweg 1, 44139 Dortmund. Gegenstand: die Verwaltung, Sanierung, Nutzung, Vermietung, Verpachtung und Entwicklung von Grundstücken, die Vornahme von Grundstücksgeschäften aller Art sowie die Betreuung von Bergwerksangelegenheiten, insbesondere die Prävention und Regulierung von bergbaubedingten Nachwirkungen aus dem ehemaligen Bergbaubetrieb. Stammkapital: 51.100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Hüffer, Jens, Mülheim/Ruhr, *XX.XX.XXXX; Petrich, Georg, Essen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Koch, Andreas Heinz-Günter, Bochum, *XX.XX.XXXX; Maßmann, Renate, Ibbenbüren, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung AG, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 2301) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 01.09.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Hüffer, Jens aus Mülheim/Ruhr,
Koch, Andreas Heinz-Günter aus Bochum,
Maßmann, Renate aus Ibbenbüren,
Petrich, Georg aus Essen