Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 23160
Firma: MINEFIX GmbH
Sitz: Mülheim an der Ruhr
Adresse: Uhlenhorstweg 17b, 45479 Mülheim an der Ruhr
Veränderungen
MINEFIX GmbH, Essen, Schönleinstr. 1, 45131 Essen. Der Sitz der Gesellschaft ist...
Veränderungen
MINEFIX GmbH, Essen, Schönleinstr. 1, 45131 Essen. Die Ausgliederung ist mit der...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.07.2011 12:00:00
MINEFIX GmbH, Essen, Schönleinstr. 1, 45131 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2011. Geschäftsanschrift: Schönleinstr. 1, 45131 Essen. Der Handel mit chemischen Produkten sowie Stahlprodukten sowie die technische Beratung sowie Marktberatung in den Bereichen chemische Produkte, Bauchemie und Stahl sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr.-Ing. Richter, Archibald Wolf-Douglas Klaus Björn, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der MINEFIX e.K. mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRA 9527 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.05.2011. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr.-Ing. Richter, Archibald Wolf-Douglas Klaus Björn aus Essen