Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 23147
Firma: Estermann GmbH
Sitz: Osnabrück
Adresse: Heger-Tor-Wall 26, 49078 Osnabrück
Löschungen
HRB 23147: Estermann GmbH, Bornheim, Heger-Tor-Wall 26, 49078 Osnabrück. Osnabrü...
Veränderungen
HRB 23147: Estermann GmbH, Bornheim, Johann-Philipp-Reis-Str. 15, 53332 Bornheim...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.09.2017 20:01:00
HRB 23147: Estermann GmbH, Bornheim, Johann-Philipp-Reis-Str. 15, 53332 Bornheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2017. Geschäftsanschrift: Johann-Philipp-Reis-Str. 15, 53332 Bornheim. Gegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz im Rahmen einer langfristig orientierten Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft betreibt keinen gewerblichen Grundstückshandel oder gewerbliche Vermietung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brings, Peter, Bornheim, *XX.XX.XXXX; Schiebelhuth, Dirk, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Estermann OHG, Bornheim (Amtsgericht Bonn HRA 8825) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Brings, Peter aus Bornheim,
Schiebelhuth, Dirk aus Köln