Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 23133
Firma: UAK GmbH
Sitz: Aachen
Adresse: Laurentiushang 40, 52072 Aachen
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.09.2019 20:02:00
HRB 23133: UAK GmbH, Aachen, Laurentiushang 40, 52072 Aachen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2005 mit Änderung vom 25.01.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 56786 unter der Firma UAK Beteiligungs GmbH) nach Aachen beschlossen. Geschäftsanschrift: Laurentiushang 40, 52072 Aachen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zwiegniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu errichten sowie andere Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen und alle geschäftlichen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Katzer, Ute Anna, Aachen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der UAK Pensionsverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 22567) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Katzer, Ute Anna aus Aachen