Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 23116
Firma: Heinrichs Familiengesellschaft mbH
Sitz: Gangelt
Veränderungen
HRB 23116: Heinrichs Familiengesellschaft mbH, Gangelt, Hauptstraße 15, 52538 Ga...
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HRB 23116: Heinrichs Familiengesellschaft mbH, Gangelt, Hauptstraße 15, 52538 Ga...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.09.2019 20:01:00
HRB 23116: Heinrichs Familiengesellschaft mbH, Gangelt, Hauptstraße 15, 52538 Gangelt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2019. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 15, 52538 Gangelt. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorgenannten Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie ist auch berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu vertreten oder sich an solchen zu beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heinrichs, Johannes Antonius Maria, Heinsberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Heinrichs Familiengesellschaft mbH & Co. KG, Gangelt (Amtsgericht Aachen HRA 9156) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.