Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamm zum Aktenzeichen HRB 230
Firma: Berufsförderungswerk Hamm Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Hamm
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Veröffentlichung vom 14.11.2014 20:02:00
HRB 230: Berufsförderungswerk Hamm Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamm, Caldenhofer Weg 225, 59063 Hamm. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt in Erfüllung caritativer Aufgaben der katholischen Kirche ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch andere Körperschaften, die als steuerbegünstigten Zweck die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen zum Gegenstand des Unternehmens haben, fördern (Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO in der aktuell geltenden Fassung). (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch - den Betrieb eines Berufsförderungswerks; - das Angebot von Besonderen Hilfen (Sozial-Psychologische Dienste, Integrationsdienst, medizinisch-therapeutische Dienste, Reha-Management); - individuelle personenzentrierte Angebote im Rahmen der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, wie z.B. Eingliederungshilfen; - weiterer Dienste, die dem Zweck i.S.d. Absatz (2) dienen. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern; insbesondere darf die Gesellschaft gleichgerichtete Unternehmen errichten, erwerben und / oder sich an ihnen beteiligen. Soweit die Gesellschaft ihre Ziele nicht selbst verfolgt, kann sie sich zur Zweckerfüllung einer Hilfsperson i.S.d. § 57 AO in der jeweils gültigen Fassung bedienen. (5) Die Gesellschaft und ihre Einrichtungen dienen dem gemeinsamen Werke christlicher Nächstenliebe als Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben deshalb ihren Dienst im Sinne und in der Erfüllung der sich daraus ergebenden allgemeinen und besonderen Dienstverpflichtungen zu leisten. (6) Die Gesellschaft ist Mitglied im zuständigen Caritasverband. (7) Die Gesellschaft erkennt die durch den Erzbischof von Paderborn erlassene "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" in ihrer im Kirchlichen Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn veröffentlichten jeweiligen Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden. Das gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden.Veränderungen
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