Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 22977
Firma: WestCom Broadcast Services GmbH
Sitz: Dortmund
Adresse: Westfalendamm 87, 44141 Dortmund
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HRB 22977: WestCom Broadcast Services GmbH, Dortmund, Westfalendamm 87, 44141 Do...
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WestCom Broadcast Services GmbH, Dortmund, Westfalendamm 87, 44141 Dortmund. Bes...
Berichtigungen
WestCom Broadcast Services GmbH, Dortmund, Westfalendamm 87, 44141 Dortmund. Ber...
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WestCom Broadcast Services GmbH, Dortmund, Hermannstr. 75, 44263 Dortmund. Änder...
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WestCom Broadcast Services GmbH, Dortmund, Hermannstr. 75, 44263 Dortmund.Bestel...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.05.2010 12:00:00
WestCom Broadcast Services GmbH, Dortmund, Hermannstr. 75, 44263 Dortmund.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2010. Geschäftsanschrift: Hermannstr. 75, 44263 Dortmund. Gegenstand: die Bereitstellung von technischen Infrastrukturen zur Herstellung und Verbreitung von audiovisuellen Produkten, seien es einzelne Beiträge, Voll- und/oder Spartenprogramme, Mediendienste oder andere Formate, insbesondere die Verbreitung über digitale Systeme (Terrestrik, Kabel, Satellit), über Internet sowie über mobile Telekommunikationsplattformen einschließlich der Bereitstellung begleitender Dienstleistungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pohl, Peter, Dortmund, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der help TV AG, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 19719) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.04.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Pohl, Peter aus Dortmund