Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 22887
Firma: Calmed Care GmbH
Sitz: Wesel
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HRB 22887:Calmed Tattoo & Piercing Service GmbH, Wesel, Am Schornacker 36, 46485...
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Calmed Tattoo & Piercing Service GmbH, Wesel, Am Schornacker 36, 46485 Wesel. Mi...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.11.2010 12:00:00
Calmed Tattoo & Piercing Service GmbH, Wesel, Am Schornacker 36, 46485 Wesel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2010. Geschäftsanschrift: Am Schornacker 36, 46485 Wesel. Gegenstand: ist der Handel mit Tätowierungs- und Piercingartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Heruday, Michael, Bottrop, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles, und zwar des Teilbetriebes Handel mit Tätowierungs- und Piercingartikeln der Calmed Ärzte-Service GmbH mit Sitz in Wesel (Amtsgericht Duisburg, HR B 10903 ) nach Maßgabe des Abspaltungsplanes vom 23.06.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Heruday, Michael aus Bottrop