Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 22879
Firma: GREINER Werbetechnik GmbH
Sitz: Bonn
Veränderungen
HRB 22879: GREINER Werbetechnik GmbH, Bonn, Jonas-Cahn-Straße 4, 53115 Bonn. Die...
Veränderungen
HRB 22879: GREINER Werbetechnik GmbH, Bonn, Jonas-Cahn-Straße 4, 53115 Bonn. Die...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.04.2017 20:01:00
HRB 22879: GREINER Werbetechnik GmbH, Bonn, Jonas-Cahn-Straße 4, 53115 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2017. Geschäftsanschrift: Jonas-Cahn-Straße 4, 53115 Bonn. Gegenstand: alle Arten der Werbetechnik und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Greiner, Uwe, Königswinter, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Uwe Greiner, Bonn unter der Firma Neon-Greiner Arno Greiner e.K. Inhaber Uwe Greiner in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 195) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16.03.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Greiner, Uwe aus Königswinter