Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 22774
Firma: Jost Holding GmbH
Sitz: Herne
Löschungen
HRB 22774: Jost Holding GmbH, Mülheim an der Ruhr, Weseler Straße 51, 45478 Mülh...
Veränderungen
Jost Holding GmbH, Mülheim an der Ruhr, Weseler Straße 51, 45478 Mülheim an der ...
Veränderungen
Jost Holding GmbH, Mülheim an der Ruhr, Weseler Straße 51, 45478 Mülheim an der ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.10.2010 12:00:00
Jost Holding GmbH, Mülheim an der Ruhr, Weseler Straße 51, 45478 Mülheim an der Ruhr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.09.2010. Geschäftsanschrift: Weseler Straße 51, 45478 Mülheim an der Ruhr. Gegenstand: ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Jost, Konrad, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Jost Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HRA 8949) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.09.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Jost, Konrad aus Essen