Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 22725
Firma: MARTINEUM Altenhilfe gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH
Sitz: Essen
Veränderungen
HRB 22725: MARTINEUM Altenhilfe gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Essen, A...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 14.07.2017 20:00:00
HRB 22725: MARTINEUM Altenhilfe gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH, Essen, Augener Straße 36, 45276 Essen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Neufassung beschlossen, wobei die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2017 hinsichtlich § 2 eine weitere Änderung beschlossen hat. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Volks- und Berufsbildung und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke sowie die selbstlose Untersützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dies geschieht vor allem durch die stationäre Behandlung, Pflege, Beratung, Betreuung und Rehabilitation von körperlich, geistig oder seelisch kranken und alten Menschen im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe in den von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen und Diensten. Die Hilfeleistung erfolgt ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen für Pflege und Betreuung sowie die Ausbildung in pflegerischen Berufen. Ziel der Gesellschaft ist es insbesondere, die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Menschen zu erhalten, zu fördern und damit deren Unabhängigkeit und Wohlbefinden zu ermöglichen. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung oder Untersützung der Einrichtungen notwendigen Betriebetriebe und flanktierenden Einrichtungen gründen oder betreiben. § 16 ist zu beachten.Veränderungen
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Neueintragungen
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