Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 22627
Firma: Thelen Rhein Ruhr Immobilien GmbH
Sitz: Essen
Adresse: Alfredstr. 150, 45131 Essen
Veränderungen
HRB 22627: Thelen Rhein Ruhr Immobilien GmbH, Essen, Alfredstr.163, 45131 Essen....
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HRB 22627: Thelen Rhein Ruhr Immobilien GmbH, Essen, Alfredstr.163, 45131 Essen....
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HRB 22627: Thelen Rhein Ruhr Immobilien GmbH, Essen, Alfredstr.163, 45131 Essen....
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HRB 22627:Thelen Rhein Ruhr Immobilien GmbH, Essen, Alfredstr.163, 45131 Essen.N...
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HRB 22627:Thelen Rhein Ruhr Immobilien GmbH, Essen, Alfredstr.163, 45131 Essen.D...
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Thelen Rhein Ruhr Immobilien GmbH, Essen, Alfredstr.163, 45131 Essen. Nach Erwei...
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Thelen Rhein Ruhr Immobilien GmbH, Essen, Alfredstr.163, 45131 Essen. Mit der Co...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.11.2010 12:00:00
Thelen Rhein Ruhr Immobilien GmbH, Essen, Alfredstr.163, 45131 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2010 mit Änderung vom 04.11.2010. Geschäftsanschrift: Alfredstr.163, 45131 Essen. Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, An- und Vermietung sowie Ankauf und Verwaltung von Immobilien aller Art. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Firmenbeteiligungen aller Art. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Thelen, Wolfgang, Essen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Thelen Rhein Ruhr Immobilien GmbH & Co.KG, Essen (Amtsgericht Essen, HRA 9340) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Thelen, Wolfgang aus Essen