Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 22616
Firma: CFC Industriebeteiligungen AG
Sitz: Eschborn
Löschungen
CFC Industriebeteiligungen AG, Dortmund, Westfalendamm 9, 44141 Dortmund. Der Si...
Vorgänge ohne Eintragung
CFC Industriebeteiligungen AG, Dortmund, Westfalendamm 9, 44141 Dortmund. Dem Re...
Veränderungen
CFC Industriebeteiligungen AG, Dortmund, Westfalendamm 9, 44141 Dortmund. Bestel...
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CFC Industriebeteiligungen AG, Dortmund, Westfalendamm 9, 44141 Dortmund. Nicht ...
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CFC Industriebeteiligungen AG, Dortmund, Westfalendamm 9, 44141 Dortmund. Die Ha...
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CFC Industriebeteiligungen AG, Dortmund, Westfalendamm 9, 44141 Dortmund. Prokur...
Vorgänge ohne Eintragung
CFC lndustriebeteiligungen AG, Dortmund, Westfalendamm 9, 44141 Dortmund. Dem Re...
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CFC lndustriebeteiligungen AG, Dortmund, Westfalendamm 9, 44141 Dortmund. Aufgru...
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CFC lndustriebeteiligungen AG, Dortmund, Westfalendamm 9, 44141 Dortmund.Gesamtp...
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CFC lndustriebeteiligungen AG, Dortmund, Westfalendamm 9, 44141 Dortmund.Bestell...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.12.2009 12:00:00
CFC lndustriebeteiligungen AG, Dortmund, Westfalendamm 9, 44141 Dortmund.Aktiengesellschaft. Satzung vom 15.12.2009. Geschäftsanschrift: Westfalendamm 9, 44141 Dortmund. Gegenstand: (1) Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an privaten und börsennotierten Unternehmen. Der Schwerpunkt liegt dabei vor allem auf Unternehmen in Unbruchsituationen. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, andere oder verbundene Unternehmen bzw. Beteiligungen, bei der Strukturierung und Beschaffung von Eigenkapital in jedweder Form und bei der Beseitigung der Umbruchsituation zu beraten oder jede andere Beratungsdienstleistung in diesem Zusammenhang mit Ausnahme der Rechte- und Steuerberatung, zu erbringen. Der Gesellschaft obliegt weiterhin die Verwaltung des eigenen Vermögens. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen; sie ist insoweit berechtigt, andere in- oder ausländische Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit mit den in Abs. 1 genannten Tätigkeiten zusammenhängt, zu errichten, zu erwerben, sich an ihnen zu Beteiligen und ihre Leitung zu übernehmen. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu gründen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die besondere Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen bedürfen oder nach besonderen gesetzlichen Erfordernissen genehmigungsbedürftig sind. Grundkapital: 6.435.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Linnepe, Marcus, Herdecke, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 2.340.000,00, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugs- und/oder Wandlungsrechten an die Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die nach Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juni 2007 begeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 18. November 2014 durch Ausgabe neuer Stammaktien in Form von Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 3.217.500,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapitel 2009). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der CFC Industrie Beteiligungen GmbH & Co. KGaA, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 19866) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.11.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Linnepe, Marcus aus Herdecke