Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 22613
Firma: azeti networks AG
Sitz: Berlin
Löschungen
azeti networks AG, Lünen, Am Brambusch 1 a, 44536 Lünen. Der Sitz ist nach Berli...
Veränderungen
azeti networks AG, Lünen, Am Brambusch 1 a, 44536 Lünen. Gesamtprokura gemeinsam...
Veränderungen
azeti networks AG, Lünen, Am Brambusch 1 a, 44536 Lünen. Die Hauptversammlung vo...
Veränderungen
azeti networks AG, Lünen, Am Brambusch 1 a, 44536 Lünen. Die Hauptversammlung vo...
Veränderungen
azeti networks AG, Lünen, Am Brambusch 1 a, 44536 Lünen. Die Hauptversammlung vo...
Veränderungen
azeti networks AG, Lünen, Am Brambusch 1 a, 44536 Lünen. Die Hauptversammlung vo...
Veränderungen
azeti networks AG, Lünen, Am Brambusch 1 a, 44536 Lünen. Die Hauptversammlung vo...
Vorgänge ohne Eintragung
azeti networks AG, Lünen, Am Brambusch 1 a, 44536 Lünen.Dem Registergericht ist ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.12.2009 12:00:00
azeti networks AG, Lünen, Am Brambusch 1 a, 44536 Lünen.Aktiengesellschaft. Satzung vom 07.09.2009. Geschäftsanschrift: Am Brambusch 1 a, 44536 Lünen. Gegenstand: der Handel der Vertrieb und die Herstellung von lT-Produkten - Insbesondere Produkte aus dem Bereich der Netzwerksicherheit. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Hartmann, Dirk, Lünen, *XX.XX.XXXX; Schäfer, Thorsten, Ditzingen, *XX.XX.XXXX; Sommerfeld, Dirk Detlef, Dortmund, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der azeti networks GmbH, Lünen (Amtsgericht Dortmnd HRB 19781) nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses vom 07.09.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hartmann, Dirk aus Lünen,
Schäfer, Thorsten aus Ditzingen,
Sommerfeld, Dirk Detlef aus Dortmund