Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 22445
Firma: Bildung & Begabung gemeinnützige GmbH
Sitz: Essen
Adresse: Barkhovenallee 1, 45239 Essen
Veränderungen
HRB 22445: Bildung & Begabung gemeinnützige GmbH, Essen, Barkhovenallee 1, 45239...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.08.2010 12:00:00
Bildung & Begabung gemeinnützige GmbH, Essen, Barkhovenallee 1, 45239 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.06.2010. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Bildung und Begabung e.V., Essen (Amtsgericht Essen, VR 2244). Geschäftsanschrift: Barkhovenallee 1, 45239 Essen. Gegenstand: Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung. Der Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch: die Durchführung von Jugendwettbewerben, Maßnahmen zum Finden und Fördern von Begabungen junger Menschen, die Durchführung von außerschulischen Förderprogrammen für begabte und hochbegabte Kinder und Jugendliche (Schülerakademien), Bereitstellung von Dienstleistungen in den Bereichen Begabungsforschung, Begabungs- und Begabtenförderung und -beratung, Dokumentation und Aufbereitung wissenschaftlicher Erkenntnisse aus den Bereichen Begabungsforschung und Begabtenförderung, die Durchführung von Fachtagungen, Informations- und Fortbildungsveranstaltungen, die Herstellung und den Vertrieb von Publikationen zur Begabungs- und Begabtenförderung, die Durchführung entsprechender wissenschaftlicher Untersuchungen und andere geeignete Maßnahmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grunewald, Heinz Rüdiger, Leverkusen, *XX.XX.XXXX; Dr. Völmicke, Elke, Köln, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Völmicke, Elke aus Köln,
Grunewald, Heinz Rüdiger aus Leverkusen