Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 22402
Firma: AixWebMedia GmbH
Sitz: Aachen
Veränderungen
HRB 22402: AixWebMedia GmbH, Aachen, Oberforstbacher Straße 54, 52076 Aachen. Di...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 20.12.2018 20:04:00
HRB 22402: AixWebMedia GmbH, Aachen, Oberforstbacher Straße 54, 52076 Aachen. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Limited nach englischem Recht unter Firma CRM Technik Limited mit Sitz in Birmingham (Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, Nr. 6334426) mit der GmbH nach deutschem Recht unter Firma AixWebMedia GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen, HRB 22402) eingereicht worden.a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (AixWebMedia GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Aachen ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der AixWebMedia GmbH unter deren Geschäftsanschrift Oberforstbacher Straße 54 in 52076 Aachen geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden AixWebMedia GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem RechtJeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (CRM Technik Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creclitors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung ist Herr Kevin Anthony Burns einziger Gesellschafter sowohl bei der übertragenden Gesellschaft als auch bei der übernehmenden Gesellschaft. Es existieren somit keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der AixWebMedia GmbH kostenlos angefordert werden.Neueintragungen
HRB 22402: AixWebMedia GmbH, Aachen, Oberforstbacher Straße 54, 52076 Aachen. Ge...