Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 22386
Firma: The Food Professionals Köhnen Holding GmbH
Sitz: Sprockhövel
Adresse: Kohlentreiberweg 4, 45549 Sprockhövel
Veränderungen
HRB 22386: The Food Professionals Köhnen Holding GmbH, Sprockhövel, Kohlentreibe...
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The Food Professionals Köhnen Holding GmbH, Sprockhövel, Kohlentreiberweg 4, 455...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.07.2010 12:00:00
The Food Professionals Köhnen Holding GmbH, Sprockhövel, Kohlentreiberweg 4, 45549 Sprockhövel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der The Food Professionals Köhnen Beteiligungs GmbH & Co. KG, Essen (Amtsgericht Essen HRA 7372) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.07.2010. Geschäftsanschrift: Kohlentreiberweg 4, 45549 Sprockhövel. Gegenstand: Der Erwerb und die Vewaltung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie der Erwerb, die Vemietung und Verwaltung von Grundbesitz und sonstigen Vermögensgegenständen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem Investmentgesetz oder dem Kapitalanlagegesetz oder nach § 34 c Gewerbeordnung genehmigungspflichtig sind. Stammkapital: 700.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Köhnen, Friederun, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Köhnen, Volker Karl, Leer, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Köhnen, Friederun aus Sprockhövel,
Köhnen, Volker Karl aus Leer