Veröffentlichungen vom Amtsgericht Iserlohn zum Aktenzeichen HRB 2225
Firma: Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Hemer mbH
Sitz: Hemer
Löschungen
HRB 2225: Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Hemer...
Veränderungen
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Veröffentlichung vom 03.05.2017 20:00:00
HRB 2225: Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Hemer mbH, Hemer, Hademareplatz 44, 58675 Hemer. Die Gesellschafterversammlung hat am 20.09.2016 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Im Übrigen wurden die §§ 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages geändert. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Hemer mbH - GWG Hemer -. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Hemer durch Förderung der Wirtschaft und der Bebauung. Hierzu übernimmt die Gesellschaft die in § 2 Absatz 2 genannten Aufgaben. Bei all diesen Aufgaben handelt es sich um Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. 2. Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft insbesondere berechtigt, a) Grundstücke zu erwerben, zu verpachten, zu erschließen und zu veräußern, b) für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Gebiet der Gesellschaft zu werben, c) Gewerbebetriebe, die sich im Gebiet der Gesellschaft ansiedeln wollen oder angesiedelt haben, bei der Beschaffung von Grundstücken, Arbeitskräften, Wohnungen, Fördermitteln usw. zu unterstützen, d) den Gesellschafter bei der örtlichen und überörtlichen Planung zu unterstützen, e) städtische Liegenschaften zu verwalten, f) Liegenschaften für die und im Auftrage der Stadt Hemer zu erwerben. 3. Die Gesellschaft ist unter Abwägung der in Ziffer 1 genannten Ziele zur wirtschaftlichen Betriebsführung verpflichtet. Dabei hat die Gesellschaft die Wirtschaftsgrundsätze des § 109 Gemeindeordnung (GO) NRW zu berücksichtigen. 4. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben im Interesse der Einwohner der Stadt Hemer wahrzunehmen. 5. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Geschäfts- zweck gefördert werden kann. Die Einschränkungen der Gemeindeordnung (GO) NRW - insbesondere des § 107 GO NRW - sind zu beachten. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen oder sich an anderen Unternehmen beteiligen und solche Unternehmen erwerben oder errichten; die Vorschrift des § 111 GO NRW ist zu berücksichtigen.Veränderungen
Grundstücks- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Hemer mbH, Heme...
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