Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 22141
Firma: CeramOptec Handelsgesellschaft mbH
Sitz: Bonn
Adresse: Brühler Straße 30, 53119 Bonn
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 11.03.2016 20:07:00
HRB 22141: CeramOptec Handelsgesellschaft mbH, Bonn, Brühler Straße 30, 53119 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2016. Geschäftsanschrift: Brühler Straße 30, 53119 Bonn. die Entwicklung und Produktion von und der Handel mit Lichtwellenleitern und optischen Nachrichten- und Informationsübertragungs und Verarbeitungssystemen, Faserbündeln und Produkten aus Lichtwellenleitern, insbesondere medizinischen Systemen, sowie Entwicklung, Produktion und Vertrieb keramischer Werkstoffe und Komponenten. Ebenfalls Gegenstand des Unternehmens sind die Beratung und der Technologietransfer (Lizenzen etc.) in den primären Tätigkeitsfeldern der Gesellschaft. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Dreschau, Roland, Kürten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Minvacura AG mit Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRB 208870) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.01.2016 . Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Dreschau, Roland aus Kürten