Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 22122
Firma: VIP-Hospitality Sportainment GmbH
Sitz: München
Löschungen
HRB 22122: VIP-Hospitality Sportainment GmbH, Solingen, Schützenstraße 84, 42659...
Veränderungen
HRB 22122: VIP-Hospitality Sportainment GmbH, Solingen, Schützenstraße 84, 42659...
Veränderungen
VIP-Hospitality Sportainment GmbH, Solingen, Schützenstraße 84, 42659 Solingen. ...
Veränderungen
VIP-Hospitality Sportainment GmbH, Solingen, Schützenstraße 84, 42659 Solingen. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.08.2009 12:00:00
VIP-Hospitality Sportainment GmbH, Solingen, Schützenstraße 84, 42659 Solingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2009. Geschäftsanschrift: Schützenstraße 84, 42659 Solingen. Gegenstand: Das Erbringen von Dienstleistungen aller Art sowie Handel im Bereich von Sport- und sonstigen Veranstaltungen und dem Ticketing inklusive Hospitality-Leistungen sowie die Organisation und Vermittlung von Reiseleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Niepmann, Daniel, Solingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des gesamten Unternehmens der VIP-Hospitality Sportainment e.K. mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 22396 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.07.2009 und des Zustimmungsbeschlusses des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Niepmann, Daniel aus Solingen