Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 22020
Firma: NOHRTEC GmbH
Sitz: Velbert
Adresse: Bökenbuschstraße 35, 42555 Velbert
Löschungen von Amts wegen
HRB 22020: NOHRTEC GmbH, Velbert, Bökenbuschstraße 35, 42555 Velbert. Die Gesell...
Löschungsankündigungen
HRB 22020: NOHRTEC GmbH, Velbert, Bökenbuschstraße 35, 42555 Velbert. Das Regist...
Veränderungen
NOHRTEC GmbH, Velbert, Bökenbuschstraße 35, 42555 Velbert. Die Gesellschaft ist ...
Veränderungen
NOHRTEC GmbH, Velbert, Bökenbuschstraße 35, 42555 Velbert.Nicht mehr Geschäftsfü...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.06.2009 12:00:00
NOHRTEC GmbH, Velbert, Bökenbuschstraße 35, 42555 Velbert.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2005 mit Änderung vom 03.04.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2009 hat den Sitz von Gelsenkirchen (bisher Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 9065) nach Velbert verlegt und § 1 Abs. 2 (Sitz) und § 2 (Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages geändert. Geschäftsanschrift: Bökenbuschstraße 35, 42555 Velbert. Gegenstand: Die Verwaltung und Verwertung eigener und fremder Vermögenswerte, - die Verwaltung von Immobilien und die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art und mobilen Wirtschaftsgütern sowie die Vermietung eigener Immobilien, - die Übernahme der Verwaltung und Geschäftsführung für andere juristische Personen, Vereine und Verbände, - der Handel, Import und Export mit Waren aller Art, - die Durchführung von Marketingmaßnahmen aller Art, - sonstige Geschäfte, die der Gesellschaft Nutzen bringen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Backeshoff, Wolfgang, Velbert, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Hülsmann, Jennifer, Wuppertal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Essen (161 IN 184/08) vom 24.09.2008 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Durch Beschluss des Amtsgerichts Essen (Az. 161 IN 184/08) vom 15.10.2008 wurden die am 24.09.2008 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist. Durch Beschluss des Amtsgerichts Essen 161 IN 184/08) vom 31.03.2009 wurde auch die Anordnung aufgehoben, dass die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Verwalters mit Blick auf seinen Pflichten gem. § 25 Abs. 2 InsO zunächst bestehen blieb.Personen: Backeshoff, Wolfgang aus Velbert,
Hülsmann, Jennifer aus Wuppertal