Veröffentlichungen vom Amtsgericht Recklinghausen zum Aktenzeichen HRB 2180
Firma: M. Swarovski Gesellschaft für Oberflächentechnik mit beschränkter Haftung
Sitz: Recklinghausen
Veränderungen
HRB 2180: SWARCO VESTGLAS GmbH, Recklinghausen, Rumplerstraße 12, 45659 Reckling...
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HRB 2180: SWARCO VESTGLAS GmbH, Recklinghausen, Rumplerstraße 12, 45659 Reckling...
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HRB 2180: SWARCO VESTGLAS GmbH, Recklinghausen, Rumplerstraße 12, 45659 Reckling...
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HRB 2180: SWARCO VESTGLAS GmbH, Recklinghausen, Rumplerstraße 12, 45659 Reckling...
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Veröffentlichung vom 04.07.2017 20:04:00
HRB 2180: M. Swarovski Gesellschaft für Oberflächentechnik mit beschränkter Haftung, Recklinghausen, Rumplerstraße 12, 45659 Recklinghausen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Die Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Neue Firma: SWARCO VESTGLAS GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Prettenhofer, Josef, Baden/Österreich, *XX.XX.XXXX. Neu bestellt als Geschäftsführer: Kill, Werner, Oberhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 13.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.06.2017 mit der SWARCO Vestglas Vestische Strahl- und Reflexglas GmbH mit Sitz in Recklinghausen, (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 1838) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Prettenhofer, Josef aus Baden/Österreich,
Kill, Werner aus Oberhausen