Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 21629
Firma: Omnirec - Gesellschaft für Sekundärrohstoffhandel mbH
Sitz: Kaarst
Adresse: Matthias-Claudius-Straße 15, 41564 Kaarst
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.04.2021 20:00:00
HRB 21629: Omnirec - Gesellschaft für Sekundärrohstoffhandel mbH, Kaarst, Matthias-Claudius-Straße 15, 41564 Kaarst. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2020. Geschäftsanschrift: Matthias-Claudius-Straße 15, 41564 Kaarst. Ein- und Verkauf, Lagerung und Bearbeitung von Sekundärrohstoffen zur Verwertung sowie Beteiligung an anderen Unternehmen in dem Bereich der Kreislaufwirtschaft, der Abfallverwertung und der Abfallentsorgung sowie der Abfallbehandlung, Handel mit Fahrzeugen, Baumaschinen und Geräten der Abfall- und Baubranche. Außerdem übernimmt die Gesellschaft die Beratung und Betreuung von Unternehmen zu Fragen des Abfallmanagements und des Umweltschutzes und übernimmt für Unternehmer der Abfallwirtschaft Managementaufgaben. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hildebrandt, Markus, Kaarst, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Omnirec GmbH & Co. KG, Kaarst (Amtsgericht Neuss HRA 7500) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hildebrandt, Markus aus Kaarst