Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 21477
Firma: Nordlicht Vermögensverwaltungs GmbH
Sitz: Bonn
Adresse: Konstantinstraße 74, 53179 Bonn
Löschungen
HRB 21477: Nordlicht Vermögensverwaltungs GmbH, Bonn, Konstantinstraße 74, 53179...
Veränderungen
HRB 21477: Nordlicht Vermögensverwaltungs GmbH, Bonn, Konstantinstraße 74, 53179...
Veränderungen
HRB 21477: Nordlicht Vermögensverwaltungs GmbH, Bonn, Ubierstraße 60, 53173 Bonn...
Veränderungen
HRB 21477: Nordlicht Vermögensverwaltungs GmbH, Bonn, Ubierstraße 60, 53173 Bonn...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.04.2015 20:02:00
HRB 21477: Nordlicht Vermögensverwaltungs GmbH, Bonn, Ubierstraße 60, 53173 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.03.2015. Geschäftsanschrift: Ubierstraße 60, 53173 Bonn. die Verwaltung eigenen Vermögens. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pultz, Bernd, Bonn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Seniorenwohnpark Nordlicht Verwaltungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 5993) nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses vom 02.03.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Pultz, Bernd aus Bonn