Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRB 2142
Firma: Farwick Lagerhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Steinfurt
Veränderungen
Veröffentlichung vom 02.09.2005 14:07:00
Farwick Lagerhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Steinfurt (Daimlerstr. 11, 50354 Hürth). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.08.2005 mit der Farwick Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Steinfurt (AG Steinfurt HRB 3203) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Farwick Lagerhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Steinfurt (Daimlerstr. ...
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Farwick Lagerhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Steinfurt (Siemensstr. ...