Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 21403
Firma: DIHAG Deutsche Giesserei- und Industrie-Holding Aktiengesellschaft
Sitz: Essen
Adresse: Altendorfer Str. 44, 45127 Essen
Löschungen
DIHAG Deutsche Giesserei- und Industrie-Holding Aktiengesellschaft, Dortmund (Al...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.08.2008 22:00:00
DIHAG Deutsche Giesserei- und Industrie-Holding Aktiengesellschaft, Dortmund (Arndtstraße 35, 44135 Dortmund). Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.04.2008. Gegenstand: die Übernahme von Gesellschaftsbeteiligungen an Industrie-Unternehmen, insbesondere im Bereich Gießereibetriebe, Stahlbau, Fahrzeugbau sowie Energie- und Umwelttechnik. Die Gesellschaft kann auch Handelsgeschäfte jeglicher Art betreiben und in den vorgenannten Bereichen Beratungsaufgaben übernehmen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Lücker, Guido, Essen, *XX.XX.XXXX; Weidemann, Harald, Mülheim, *XX.XX.XXXX. Vorstand: Grütering, Heinrich, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Pfaffe, Wilfried, Moritzburg, *XX.XX.XXXX; Werner, Herbert, Lucka, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Zweite DIHAG Deutsche Giesserei- und Industrie-Beteiligungs GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 20921). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Grütering, Heinrich aus Essen,
Lücker, Guido aus Essen,
Pfaffe, Wilfried aus Moritzburg,
Weidemann, Harald aus Mülheim,
Werner, Herbert aus Lucka