Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 21394
Firma: ThyssenKrupp Anlagenservice NewCo GmbH
Sitz: Oberhausen
Adresse: Hagelkreuzstr. 138, 46149 Oberhausen
Veränderungen
ThyssenKrupp Anlagenservice NewCo GmbH, Oberhausen, Hagelkreuzstr. 138, 46149 Ob...
Löschungen
ThyssenKrupp Anlagenservice NewCo GmbH, Oberhausen, Hagelkreuzstr. 138, 46149 Ob...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.06.2009 22:00:00
ThyssenKrupp Anlagenservice NewCo GmbH, Oberhausen, Hagelkreuzstr. 138, 46149 Oberhausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2009. Geschäftsanschrift: Hagelkreuzstr. 138, 46149 Oberhausen. Gegenstand: ist die Planung, Herstellung, Instandhaltung, Montage und Demontage von Erzeugnissen im Stahl- und Maschinenbau, Brückenbau, Kranbau, Rohrleitungsbau und in der Elektrotechnik im In- und Ausland sowie die Verwaltung von Gesellschaften, die die oben bezeichneten Geschäftstätigkeiten ausüben. Stammkapital: 337.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schürmann, Jörg, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX; Stojan, Jörg, Bergisch-Gladbach, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der ThyssenKrupp Anlagenservice GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HR B 13168 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.05.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schürmann, Jörg aus Mülheim an der Ruhr,
Stojan, Jörg aus Bergisch-Gladbach