Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 21282
Firma: RL Immobilien-Verwaltungs GmbH
Sitz: Essen
Adresse: Bocholder Straße 5, 45355 Essen
Löschungen
HRB 21282: RL Immobilien-Verwaltungs GmbH, Essen, Bocholder Straße 5, 45355 Esse...
Veränderungen
RL Immobilien-Verwaltungs GmbH, Essen, Bocholder Straße 5, 45355 Essen. Die Gese...
Veränderungen
RL Immobilien-Verwaltungs GmbH, Essen, Ruhrtalstraße 71, 45239 Essen.Nach Änderu...
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RL Immobilien-Verwaltungs GmbH, Essen, Ruhrtalstraße 71, 45239 Essen.Die Gesells...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.03.2009 12:00:00
RL Immobilien-Verwaltungs GmbH, Essen, Ruhrtalstraße 71, 45239 Essen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2009. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Ruhrland Automobile Beteiligungs AG, Essen (Amtsgericht Essen HRB 19404). Geschäftsanschrift: Ruhrtalstraße 71, 45239 Essen. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens und die Übernahme der persönlichen Haftung bei der Ruhrland Automobile AG & Co. KG bzw. RL Immobilien-Verwaltungs GmbH & Co. KG. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Keusgen, Michael, Münster, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Keusgen, Michael aus Münster