Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 21215
Firma: National Starch Pensions-GmbH
Sitz: Wuppertal
Adresse: Kasinostraße 19-21, 42103 Wuppertal
Löschungen
National Starch Pensions-GmbH, Wuppertal, Kasinostraße 19-21, 42103 Wuppertal.Di...
Veränderungen
National Starch Pensions-GmbH, Wuppertal, Kasinostraße 19-21, 42103 Wuppertal.Ge...
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National Starch Pensions-GmbH, Wuppertal, (Kasinostraße 19-21, 42103 Wuppertal)....
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National Starch Pensions-GmbH, Wuppertal (Kasinostraße 19-21, 42103 Wuppertal). ...
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National Starch Pensions-GmbH, Wuppertal (Kasinostraße 19-21, 42103 Wuppertal). ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.07.2008 12:00:00
National Starch Pensions-GmbH, Wuppertal (Kasinostraße 19-21, 42103 Wuppertal). Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2007. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens mit der Zielsetzung, mit ihrem Vermögen und den damit erzielten Erträgen bestimmte, von der National Starch & Chemcial GmbH und deren Konzerngesellschaften übernommene Rentenverpflichtungen zu erfüllen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Steilen, Ulf, Wuppertal, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der National Starch & Chemical GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 105432 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.06.2008 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Steilen, Ulf aus Wuppertal