Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 21139
Firma: TJAZ Beteiligungs-GmbH
Sitz: Bonn
Adresse: Ollenhauerstraße 1, 53113 Bonn
Veränderungen
Veröffentlichung vom 16.08.2018 20:02:00
HRB 21139: KSH Systemgastronomie GmbH, Bonn, Ollenhauerstraße 1, 53113 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) Abs. 1.1 und mit ihr die Änderung der Firma und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neue Firma: TJAZ Beteiligungs-GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltungs eigenen Vermögens. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hahne, Kent, Königswinter, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Hahne, Tyler Jason, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2018 mit der TJAZ Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 19611) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hahne, Kent aus Königswinter,
Hahne, Tyler Jason aus KölnVeränderungen
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Neueintragungen
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