Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 21118
Firma: Traderama GmbH
Sitz: Meerbusch
Adresse: Am Anker 4, 40668 Meerbusch
Veränderungen
HRB 21118: Traderama GmbH, Meerbusch, Löwenburg 1, 40668 Meerbusch. Die Gesellsc...
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HRB 21118: Traderama GmbH, Meerbusch, Am Anker 4, 40668 Meerbusch. Änderung zur ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.07.2020 20:01:00
HRB 21118: Traderama GmbH, Meerbusch, Am Anker 4, 40668 Meerbusch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30. Juni 2020. Geschäftsanschrift: Am Anker 4, 40668 Meerbusch. Gegenstand: Erstellung und Verbreitung von Anlageempfehlungen sowie Finanzmarktanalysen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Geke, Michael Olaf, Meerbusch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Dr. Geke, Michael Olaf, Meerbusch unter der Firma Traderama e.K. in Meerbusch (Amtsgericht Neuss, HRA 7907) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30. Juni 2020. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Geke, Michael Olaf aus Meerbusch