Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 21031
Firma: WIROG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sitz: Bonn
Veränderungen
HRB 21031: WIROG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, Hermannstraße 38-40...
Veränderungen
HRB 21031: WIROG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, Ellerstr. 9, 53119 ...
Veränderungen
HRB 21031: WIROG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, Königswinterer Str....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.09.2014 20:00:00
HRB 21031:WIROG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, Königswinterer Str. 300, 53227 Bonn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2014. Geschäftsanschrift: Königswinterer Str. 300, 53227 Bonn. Gegenstand: sind die für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO. Handes- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Stammkapital: 52.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baldsiefen, Werner Wilhelm, Wipperfürth, *XX.XX.XXXX; Grund, Hans-Josef, Bonn, *XX.XX.XXXX; Hübner, Daniel, Bonn, *XX.XX.XXXX; Prof. Dr. Lehwald, Klaus-Jürgen, Erftstadt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WIROG AG, Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 16106) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.07.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Baldsiefen, Werner Wilhelm aus Wipperfürth,
Grund, Hans-Josef aus Bonn,
Hübner, Daniel aus Bonn,
Prof. Dr. Lehwald, Klaus-Jürgen aus Erftstadt