Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 20968
Firma: IVG Core 0398 Neue Weyerstraße 6, Köln GmbH
Sitz: Bonn
Löschungen
HRB 20968: IVG Core 0398 Neue Weyerstraße 6, Köln GmbH, Bonn, Mozartstraße 4-10,...
Veränderungen
HRB 20968: IVG Core 0398 Neue Weyerstraße 6, Köln GmbH, Bonn, Zanderstr. 5-7, 53...
Veränderungen
HRB 20968: IVG Core 0398 Neue Weyerstraße 6, Köln GmbH, Bonn, Zanderstr. 5-7, 53...
Veränderungen
HRB 20968: IVG Core 0398 Neue Weyerstraße 6, Köln GmbH, Bonn, Zanderstr. 5-7, 53...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.07.2014 20:06:00
HRB 20968:IVG Core 0398 Neue Weyerstraße 6, Köln GmbH, Bonn, Zanderstr. 5-7, 53177 Bonn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2014. Geschäftsanschrift: Zanderstr. 5-7, 53177 Bonn. der Erwerb, das Halten, die Verwaltung einschließlich der Vermietung - und der Verkauf von Immobilien sowie die Vornahme in diesem Zusammenhang zu tätigender Grundstücksgeschäfte. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Canals Imohr, David, Bad Breisig, *XX.XX.XXXX; Dr. Hahn, Volker, Bonn, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Arnold, Mirjam, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der IVG Immobilien-Management GmbH & Co. Bonn VIII - Objekt Köln, Neue Weyerstraße - KG, Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 6920) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.07.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Arnold, Mirjam aus Bergisch Gladbach,
Canals Imohr, David aus Bad Breisig,
Dr. Hahn, Volker aus Bonn