Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 20927
Firma: Clean Pur Gebäudereinigung GmbH
Sitz: Koblenz
Löschungen
HRB 20927: Clean Pur Gebäudereinigung GmbH, Bornheim, Alexander-Bell-Straße 9, 5...
Veränderungen
HRB 20927:Clean Pur Gebäudereinigung GmbH, Bornheim, Alexander-Bell-Straße 9, 53...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.07.2014 20:06:00
HRB 20927:Clean Pur Gebäudereinigung GmbH, Bornheim, Alexander-Bell-Straße 9, 53332 Bornheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2014. Geschäftsanschrift: Alexander-Bell-Straße 9, 53332 Bornheim. Gebäudedienste in und an Gebäuden, insbesondere die Gebäudereinigung. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lütz, Hans-Josef, Bonn, *XX.XX.XXXX; Lütz, Patrick, Bonn, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der Clean Pur Gebäudereinigung Andrea Glogarova e.Kfr. mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 8375 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.06.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.06.2014. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.