Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 20921
Firma: Zweite DIHAG Deutsche Giesserei- und Industrie-Beteiligungs GmbH
Sitz: Dortmund
Veränderungen
Zweite DIHAG Deutsche Giesserei- und Industrie-Beteiligungs GmbH, Dortmund (Arnd...
Veränderungen
Zweite DIHAG Deutsche Giesserei- und Industrie-Beteiligungs GmbH, Dortmund (Arnd...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.01.2008 12:00:00
Zweite DIHAG Deutsche Giesserei- und Industrie-Beteiligungs GmbH, Dortmund (Arndtstraße 35, 44135 Dortmund). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2007. Gegenstand: die Übernahme von Gesellschaftsbeteiligungen an Industrie-Unternehmen, insbesondere im Bereich Gießereibetriebe, Stahlbau, Fahrzeugbau sowie Energie- und Umwelttechnik; die Gesellschaft kann auch Handelsgeschäfte jeglicher Art betreiben und in den vorgenannten Bereichen Beratungsaufgaben übernehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grütering, Heinrich, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der DIHAG Deutsche Giesserei- und Industrie-Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 19108) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 13.12.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.12.2007. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Grütering, Heinrich aus Essen