Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 20911
Firma: GAGFAH Erste Grundbesitz GmbH
Sitz: Bochum
Adresse: Philippstr. 3, 44803 Bochum
Veränderungen
HRB 20911: GAGFAH Erste Grundbesitz GmbH, Essen, Rüttenscheider Straße 28-34, 45...
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HRB 20911:GAGFAH Erste Grundbesitz GmbH, Essen, Rüttenscheider Straße 28-34, 451...
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GAGFAH Erste Grundbesitz GmbH, Essen, Rüttenscheider Straße 28-34, 45128 Essen. ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.10.2008 22:00:00
GAGFAH Erste Grundbesitz GmbH, Essen, (Huyssenallee 36/38, 45128 Essen).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.08.2008. Gegenstand: Der Erwerb, die Errichtung, die Verwaltung, die Anmietung und Vermietung sowie die Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden und Wohneigentum und alle damit zusammenhängenden sowie Handelsgeschäfte jeglicher Art. Tätigkeiten, die gemäß § 34c GewO genehmigungspflichtig sind, werden nicht ausgeübt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Brakmann, Heinrich Otto, Bonn, *XX.XX.XXXX; Dr. Görgemanns, Thomas, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Heller, Jürgen, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX; Dipl.-Oec. Wistuba, Andrea, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GAGFAH First Property Holding GmbH & Co. KG, Essen (Amtsgericht Essen, HRA 8916) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dipl.-Oec. Wistuba, Andrea aus Mülheim an der Ruhr,
Dr. Brakmann, Heinrich Otto aus Bonn,
Dr. Görgemanns, Thomas aus Düsseldorf,
Heller, Jürgen aus Mülheim an der Ruhr