Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 20889
Firma: IVG Funds Holding GmbH
Sitz: Bonn
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HRB 20889: IVG Funds Holding GmbH, Bonn, Mozartstraße 4 - 10, 53115 Bonn. Die Ge...
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HRB 20889: IVG Funds Holding GmbH, Bonn, Mozartstraße 4 - 10, 53115 Bonn. Geschä...
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HRB 20889: IVG Funds Holding GmbH, Bonn, Mozartstraße 4 - 10, 53115 Bonn. Prokur...
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HRB 20889: IVG Funds Holding GmbH, Bonn, Mozartstraße 4 - 10, 53115 Bonn. Nicht ...
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HRB 20889: IVG Funds Holding GmbH, Bonn, Mozartstraße 4 - 10, 53115 Bonn. Nicht ...
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HRB 20889: IVG Funds Holding GmbH, Bonn, Zanderstraße 5-7, 53177 Bonn. Die Gesel...
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HRB 20889: IVG Funds Holding GmbH, Bonn, Zanderstraße 5-7, 53177 Bonn. Nicht meh...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.07.2014 20:00:00
HRB 20889:IVG Funds Holding GmbH, Bonn, Zanderstraße 5-7, 53177 Bonn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Zanderstraße 5-7, 53177 Bonn. Gegenstand: ist der Erwerb und die Veräußerung sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere an solchen, die Fonds für private oder institutionelle Anleger auflegen und verwalten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mertens, Marcus, Meerbusch, *XX.XX.XXXX; Schmitz, Ralf, Wermelskirchen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der IVG Caverns GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 12723) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 30.06.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2014. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mertens, Marcus aus Meerbusch,
Schmitz, Ralf aus Wermelskirchen