Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 20641
Firma: FOKUS INDUSTRIES AG
Sitz: Dortmund
Adresse: Friedenstr. 31 - 43, 44139 Dortmund
Löschungen
FOKUS INDUSTRIES AG, Dortmund, Friedenstr. 31 - 43, 44139 Dortmund. Die Gesellsc...
Vorgänge ohne Eintragung
FOKUS INDUSTRIES AG, Dortmund, Friedenstr. 31 - 43, 44139 Dortmund. Dem Register...
Vorgänge ohne Eintragung
FOKUS INDUSTRIES AG, Dortmund, Friedenstr. 31 - 43, 44139 Dortmund.Dem Registerg...
Vorgänge ohne Eintragung
FOKUS INDUSTRIES AG, Dortmund, Friedenstr. 31 - 43, 44139 Dortmund.Dem Registerg...
Veränderungen
FOKUS INDUSTRIES AG, Dortmund, Friedenstr. 31 - 43, 44139 Dortmund.Geschäftsansc...
Vorgänge ohne Eintragung
FOKUS INDUSTRIES AG, Dortmund, (Friedenstr. 31 - 43, 44139 Dortmund).Dem Registe...
Veränderungen
FOKUS INDUSTRIES AG, Dortmund (Friedenstr. 31 - 43, 44139 Dortmund). Einzelproku...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.09.2007 12:34:00
FOKUS INDUSTRIES AG, Dortmund (Friedenstr. 31 - 43, 44139 Dortmund). Aktiengesellschaft. die Übernahme von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere die Übernahme von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen, der Handel und der Vertrieb jeglicher Art und Merchandising. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Voß, Peter Heinrich, Dortmund, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der FOKUS INDUSTRIES Holding GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 16209) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2007. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Voß, Peter Heinrich aus Dortmund