Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 20511
Firma: bernd thier gmbh
Sitz: Dortmund
Adresse: Stiftsgehölz 13, 44265 Dortmund
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HRB 20511: bernd thier gmbh, Dortmund, Stiftsgehölz 13, 44265 Dortmund. Die Gese...
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HRB 20511:bernd thier gmbh, Dortmund, Feldbank 5, 44265 Dortmund.Änderung zur Ge...
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bernd thier gmbh, Dortmund (Feldbank 5, 44265 Dortmund). Die Ausgliederung ist m...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.07.2007 10:49:00
bernd thier gmbh, Dortmund (Feldbank 5, 44265 Dortmund). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von wirtschaftlichen und kaufmännischen Dienst- und Beratungsleistungen aller Art einschließlich der Vermittlung entsprechender Verträge, insbesondere aus dem Bereich: a) Finanzdienstleistungen b) Versicherungsleistungen (Versicherungsmaklertätigkeit) c) Vermögensanlagen, Beteiligungen, Immobilien und Finanzierungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Thier, Bernd, Schwerte, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Thier, Bernd, wohnhaft in Schwerte, geb. am 14.06.1963 unter der Firma Assekuranzmakler und Vermögensverwaltung Bernd Thier e. K. in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRA 16427) betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Thier, Bernd aus Schwerte