Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 20491
Firma: Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises -SSB- GmbH
Sitz: Bonn
Adresse: Theaterstraße 24, 53111 Bonn
Veränderungen
HRB 20491: Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises -SSB- Gm...
Veränderungen
HRB 20491: Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises -SSB- Gm...
Veränderungen
HRB 20491:Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises -SSB- Gmb...
Veränderungen
HRB 20491:Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises -SSB- Gmb...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.12.2013 19:59:00
HRB 20491:Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises -SSB- GmbH, Bonn, Theaterstraße 24, 53111 Bonn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2013. Geschäftsanschrift: Theaterstraße 24, 53111 Bonn. ist der Bau und/oder Betrieb des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs nach den Eisenbahngesetzen oder dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in den jeweils gültigen Fassungen, der Betrieb von Omnibuslinien oder sonstigem Linienverkehr sowie die Erbringung von hierauf bezogenen Leistungen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises sowie unter Berücksichtigung des Liniennetzes der SSB. 500.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bourauel, Björn, Eitorf, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Reining, Heinz-Jürgen, Wachtberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises-SSB-OHG, Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 4675) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bourauel, Björn aus Eitorf,
Reining, Heinz-Jürgen aus Wachtberg