Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 20458
Firma: Katholische Jugendhäuser Oberhausen gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Oberhausen
Adresse: Hasenstraße 15, 46119 Oberhausen
Veränderungen
HRB 20458: Katholische Jugendhäuser Oberhausen gemeinnützige Gesellschaft mit be...
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Veröffentlichung vom 02.01.2017 20:02:00
HRB 20458: Katholische Jugendhäuser Oberhausen gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oberhausen, Hasenstraße 15, 46119 Oberhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 jetzt § 8 (Geschäftsführung) beschlossen; ferner wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung, die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Angebot und die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie die Beschaffung und Verwaltung von Mitteln hierfür. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (5) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (7) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch a) eigene Rechtsträger gründen, b) sich an anderen Rechtsträgern beteiligen, c) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen, d) Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte wahrnehmen lassen. (8) Maßnahmen im Sinne des § 58 Nr. 2, 3, 4, 5, 7 und 10 AO sind zulässig. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit anderen gemeinnützigen Organisationen vorzunehmen.Veränderungen
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Neueintragungen
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