Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 20398
Firma: Driver-Pool Personaldienstleistungsgesellschaft mbH
Sitz: Dortmund
Adresse: Saarlandstr. 102, 44139 Dortmund
Löschungen
HRB 20398: Driver-Pool Personaldienstleistungsgesellschaft mbH, Dortmund, Saarla...
Veränderungen
HRB 20398: Driver-Pool Personaldienstleistungsgesellschaft mbH, Dortmund, Hoher ...
Veränderungen
Driver-Pool Personaldienstleistungsgesellschaft mbH, Dortmund (Hoher Wall 26, 44...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.05.2007 12:24:00
DriverPool Personaldienstleistungsgesellschaft mbH, Dortmund (Hoher Wall 26, 44137 Dortmund). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2007. Gegenstand: die Personaldienstleistung sowie die Übernahme aller Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Glaesmann, Klaus, Unna, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Glaesmann, Klaus, Unna, geb. am 03.12.1961 unter der Firma Klaus Glaesmann e. K. in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, 30 HRA 14192) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.03.2007. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Glaesmann, Klaus aus Unna