Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 20395
Firma: adisfaction GmbH
Sitz: Meerbusch
Adresse: Haus Meer 2, 40667 Meerbusch
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HRB 20395: adisfaction GmbH, Meerbusch, Haus Meer 2, 40667 Meerbusch. Bestellt a...
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HRB 20395: adisfaction GmbH, Meerbusch, Haus Meer 2, 40667 Meerbusch. Einzelprok...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.05.2019 20:01:00
HRB 20395: adisfaction GmbH, Meerbusch, Haus Meer 2, 40667 Meerbusch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Haus Meer 2, 40667 Meerbusch. Betrieb einer Kommunikationsagentur. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Happe, Stefan, Essen, *XX.XX.XXXX; Riepenhausen, Tim Michael Wilhelm, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der adisfaction AG, Meerbusch (Amtsgericht Neuss HRB 14216) nach Maßgabe des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 8. April 2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Happe, Stefan aus Essen,
Riepenhausen, Tim Michael Wilhelm aus Düsseldorf