Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 20348
Firma: Jokon GmbH
Sitz: Bonn
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HRB 20348: Jokon GmbH, Bonn, Rosenbach 42, 53229 Bonn. Prokura erloschen: Konen-...
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HRB 20348: Jokon GmbH, Bonn, Rosenbach 42, 53229 Bonn. Prokura erloschen: Hesse,...
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HRB 20348: Jokon GmbH, Bonn, Rosenbach 42, 53229 Bonn. Prokura erloschen: Kuchem...
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HRB 20348: Jokon GmbH, Bonn, Rosenbach 42, 53229 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführe...
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HRB 20348:Jokon GmbH, Bonn, Rosenbach 42, 53229 Bonn.Die Gesellschaft ist als üb...
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HRB 20348:Jokon GmbH, Bonn, Rosenbach 42, 53229 Bonn.Gesamtprokura gemeinsam mit...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.09.2013 12:00:00
Jokon GmbH, Bonn, Rosenbach 42, 53229 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 20.08.2013. Geschäftsanschrift: Rosenbach 42, 53229 Bonn. die Entwicklung und die Herstellung von sowie der Handel mit Leuchten, Beleuchtungssystemen und ähnlichen Produkten für Fahrzeuge. 101.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Oster, Axel Peter, Siegburg, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Laisne, Marc, Colombes/Frankreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Konen-Velasco Laguardia, Christel, Bonn, *XX.XX.XXXX; Kuchem, Hubert, Bornheim, *XX.XX.XXXX; Odenthal-Wissmann, Sabine, Rheinbreitbach, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Johann & Konen GmbH & Co. KG, Bonn (Amtsgericht Bonn HRA 1502) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Konen-Velasco Laguardia, Christel aus Bonn,
Kuchem, Hubert aus Bornheim,
Laisne, Marc aus Colombes/Frankreich,
Odenthal-Wissmann, Sabine aus Rheinbreitbach,
Oster, Axel Peter aus Siegburg