Veröffentlichungen vom Amtsgericht Moenchengladbach zum Aktenzeichen HRB 20308
Firma: Trützschler Group SE
Sitz: Mönchengladbach
Adresse: Duvenstraße 82-92, 41199 Mönchengladbach
Veränderungen
HRB 20308: Trützschler Group SE, Mönchengladbach, Duvenstraße 82-92, 41199 Mönch...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.07.2021 20:02:00
HRB 20308: Trützschler Group SE, Mönchengladbach, Duvenstraße 82-92, 41199 Mönchengladbach. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Geschäftsanschrift: Duvenstraße 82-92, 41199 Mönchengladbach. die Entwicklung, Herstellung sowie der Handel mit Textilmaschinen und Maschinenteilen im In- und Ausland einschließlich aller hiermit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen sowie die Beteiligung an Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus. 5.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstands (Leitungsorgan) gemeinsam oder durch ein Mitglied des Vorstands zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat (Aufsichtsorgan) kann einzelnen oder allen Mitgliedern des Vorstands Einzelvertretungsbefugnis erteilen und gestatten, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB). Vorstand (Leitungsorgan): Dr. Burger, Dirk, Pulheim/Brauweiler, *XX.XX.XXXX; Dr. Napiwotzki, Ralf, Wuppertal, *XX.XX.XXXX; Dr. Soest, Christof, Wuppertal, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Mitglied des Leitungsorgans: Mede, Gabriele, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX; Schuren, Frank, Schwalmtal, *XX.XX.XXXX. Satzung vom 18.05.2021. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Trützschler Group AG mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 19794) nach Maßgabe des Umwandlungsplans vom 26.03.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18.05.2021. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
