Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 20195
Firma: Gemeinnützige Gesellschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen mbH (GDW NRW GmbH)
Sitz: Essen
Adresse: Katernberger Str. 107, 45327 Essen
Löschungen
HRB 20195: Gemeinnützige Gesellschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in...
Veränderungen
HRB 20195: Gemeinnützige Gesellschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 28.11.2014 20:02:00
HRB 20195: Gemeinnützige Gesellschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen mbH (GDW NRW GmbH), Essen, Katernberger Str. 107, 45327 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 03.11.2014 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens sowie den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Steuerbegünstigter Zweck und Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Gemeinnützigkeit) zu ändern. Weiterhin wurde ein neuer § 4 (Steuerpflichtige Tätigkeiten) eingefügt; somit verändert sich die Nummerierung der weiteren Paragraphen entsprechend. (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zwecke der Gesellschaft sind 1. die Förderung der Hilfe für Behinderte i.S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 der Abgabenordnung), 2. die Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung) und 3. die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Behindertenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung). (3) Die Zwecke der Gesellschaft sollen insbesondere verfolgt werden durch 1. die Entwicklung geeigneter Betätigungsfelder für behinderte Menschen einschließlich der Entwicklung von Mindest-Qualitätsstandards für die Werkstätten für behinderte Menschen hinsichtlich Entwicklung, Produktion und Vertrieb, jeweils unter der ausschließlichen speziellen Zielsetzung, behinderte Menschen in den Werkstätten entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Potenziale bestmöglich einzusetzen und dadurch die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu verbessern, 2. die Evaluation der Betätigungsfelder der Werkstätten für behinderte Menschen und Integrationsprojekten im Sinne einer Qualitätskontrolle, insbesondere durch Begutachtung von Beschäftigungs-, Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebsprogrammen, sowie durch Hilfestellung zur Verbesserung solcher Programme, 3. die Veranstaltung von Bildungsveranstaltungen für Werkstätten für behinderte Menschen und Integrationsprojekte mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen besser am Arbeitsleben teilhaben zu lassen, 4. Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Gesellschaft sowie die Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft auf die Belange von behinderten Menschen, insbesondere die Teilhabe am Arbeitsleben, aufmerksam zu machen, und 5. die Vergabe von Stipendien und Druckkostenzuschüsse im Zusammenhang mit der Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten oder praktischer Studien, die sich mit der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben befassen. (4) Zweck der Gesellschaft ist weiterhin die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 der Abgabenordnung) durch andere wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigte inländische Körperschaften sowie für juristische Personen des Öffentlichen Rechts, die Träger von Werkstätten für behinderte Menschen oder Integrationsprojekten sind (Fördertätigkeit gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung). (5) Gesellschafter können ausschließlich als steuerbegünstigt nach der Abgabenordnung anerkannte Körperschaften werden, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Werkstätten für behinderte Menschen nach § 136 SGB IX, Zusammenschlüsse von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen sowie lntegrationsprojekte. Dies ist durch Vorlage entsprechender Freistellungsbescheide gegenüber der Gesellschaft nachzuweisen.Veränderungen
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Gemeinnützige Gesellschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Nordrhein-...
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Neueintragungen
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